8 Fragen zu Kunst als Geldanlage, 3. Teil

8 Fragen zu Kunst als Geldanlage, 3. Teil

Geld wird ausgegeben und ist dann einfach weg, während die Kurse von Wertpapieren stark schwanken und bei Turbulenzen auf den Finanzmärkten zu Verlusten führen können. Im Unterschied dazu schaffen Kunstwerke dauerhafte Werte. Langfristig gesehen, gibt es kaum eine andere Anlageform, die mit einem vergleichbar stabilen Wertzuwachs einhergeht.

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8 Fragen zu Kunst als Geldanlage, 3. Teil

Doch der Anleger profitiert nicht nur mit Blick auf sein Vermögen. Vielmehr gewinnt er auch durch die Aufwertung seiner Räume. Zudem bringt ihm sein Investment das gute Gefühl ein, in Kultur investiert zu haben, an der er sich tagtäglich erfreuen kann.

Nun gelten für Kunst als Geldanlage aber, wie letztlich bei jeder Form des Investments, eigene Regeln. Der Kunstmarkt hat seine Gesetze – und der Anleger sollte sie kennen. In einem mehrteiligen Beitrag beantworten wir deshalb die acht wichtigsten Fragen zu Kunst als Geldanlage.

Hier ist der 3. und letzte Teil!

  1. Wo kann der Anleger Kunst kaufen?

Die Arbeiten bekannter Künstler werden in erster Linie auf Messen, bei Auktionen, in Galerien und im Kunsthandel verkauft. Vor allem bei namhaften Werken berühmter Künstler spielt die Angst vor Fälschungen aber oft eine große Rolle. Schließlich möchte kein Anleger viel Geld in die Hand nehmen, um am Ende ein Plagiat sein Eigen zu nennen. Deshalb sollte der Investor darauf achten, dass das jeweilige Kunstobjekt von einem Sachverständigen geprüft und eine Echtheitsgarantie dafür ausgestellt wurde.

Erwirbt der Anleger ein Kunstwerk in einem Auktionshaus, einer Galerie oder über einen Kunsthändler, sollte er außerdem im Hinterkopf haben, dass neben dem Kaufpreis noch eine Händlerprovision fällig werden kann. Und diese Zusatzkosten können durchaus üppig ausfallen.

Gebühren in einer Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises oder mehr sind keine Seltenheit. Bevor der Anleger kauft, sollte er sich deshalb erkundigen, ob eine Provision in Rechnung gestellt wird und wie hoch sie ist.

Eine weitere Plattform, die für den Handel mit Kunst immer wichtiger wird, ist das Internet. Vor allem die Arbeiten von Künstlern, die in der Kunstszene (noch) nicht etabliert sind, werden hier angeboten. Inzwischen gibt es aber auch seriöse und namhafte Online-Galerien, die sich teils auf bestimmte Kunstrichtungen spezialisiert haben und genauso professionell arbeiten wie klassische Galerien.

Und nicht zuletzt bieten Privatleute mitunter in Kleinanzeigen Gemälde aus ihrem Besitz oder aus Nachlässen an – teils ohne zu wissen, welche Schätzchen sie da haben.

Ein Onlinekauf hat den Nachteil, dass der Anleger das Kunstwerk zunächst nur auf dem Computerbildschirm sieht. Allerdings wird ein seriöser und professioneller Händler in aller Regel bereit sein, das Kunstobjekt zurückzunehmen, wenn es die Vorstellungen und Erwartungen des Käufers nicht erfüllt. Ein Vorteil vom Onlinekauf wiederum ist, dass die hohen Händlerprovisionen entfallen.

  1. Wie kann der Investor seine Kunstwerke absichern?

Kunstwerke haben neben dem reinen Marktwert meist auch einen hohen ideellen Wert für den Anleger. Fallen die Kunstobjekte einem Diebstahl, Feuer oder Wasser zum Opfer, ist der Schaden daher meist gleich doppelt so groß. Ist die Kunstsammlung sehr klein und hält sich ihr Wert in Grenzen, kann die Hausratversicherung für ausreichenden Schutz sorgen.

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Der Anleger sollte aber prüfen, inwieweit Kunstgegenstände zum Leistungsumfang gehören. Bei einer größeren Sammlung oder teureren Objekten sollte der Anleger über eine Kunstversicherung nachdenken.

Die Kunstversicherung gehört in die Gruppe der Sachversicherungen und deckt als Risiken das Abhandenkommen, die Beschädigung und die Zerstörung der versicherten Kunstgegenstände ab. Zusätzlich dazu greift die Kunstversicherung auch bei Transporten.

  1. Was gilt es mit Blick auf die Steuern bei Kunst als Geldanlage zu beachten?

Viele Kunstwerke verbleiben über lange Zeiträume in der Sammlung des Anlegers. Doch wenn sich der Investor entschließt, ein oder mehrere Kunstobjekte zu veräußern, sollte er auf ein paar Dinge achten. Andernfalls kann es passieren, dass der Fiskus etwas vom Gewinn abhaben möchte.

Wichtig ist zunächst einmal die einjährige Spekulationsfrist: Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf eines Kunstobjekts noch kein ganzes Jahr vergangen ist, ist der Gewinn steuerpflichtig. Der Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem erzielten Verkaufspreis und unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

Die Steuerpflicht im ersten Jahr entfällt nur, wenn der Gewinn unter der Grenze von 600 Euro bleibt. Diese Grenze gilt aber nicht pro Kunstwerk, sondern für alle Verkäufe innerhalb eines Jahres. Verkauft der Anleger also drei Bilder, mit denen er jeweils einen Gewinn von 250 Euro erzielt, ist er bei insgesamt 750 Euro und hat den Freibetrag schon überschritten.

Zudem greift die 600-Euro-Grenze bei allen privaten Veräußerungsgeschäften, neben Kunst also auch für Immobilien, Autos, Schmuck und andere Gegenstände.

Ist die einjährige Frist abgelaufen, bleibt der Gewinn bei einem Verkauf immer steuerfrei. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Anleger mit dem Kunstwerk ein regelmäßiges Einkommen erzielt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er das Objekt kostenpflichtig an ein Museum verliehen hat. In diesem Fall beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre.

Doch auch wenn der Anleger den Gewinn nach einem Jahr nicht mehr versteuern muss, sollte er innerhalb kurzer Zeit besser nicht zu viele Kunstobjekte verkaufen. Denn sonst könnte das Finanzamt einen gewerblichen Handel vermuten und neben der Einkommensteuer auch Umsatzsteuer einfordern. Als kritische Grenze hier gelten mehr als drei Verkäufe in einem Jahr.

Neben der Veräußerung kann auch der Kauf von Kunst zu einer Steuerpflicht führen. Geht der Fiskus davon aus, dass der Investor beabsichtigt, mit den Kunstwerken Gewinne zu erzielen, kann er eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen. Sind keine Gewinnerzielungsabsichten nachweisbar, ordnet der Fiskus die Kunstkäufe üblicherweise als private Vermögensverwaltung oder Liebhaberei ein. Der Anleger muss dann seine Gewinne nicht versteuern, kann andersherum aber auch keine Verluste steuerlich geltend machen.

Unternehmen wiederum können die Ausgaben für den Kauf von Kunstwerken von der Steuer absetzen. So haben sie einen doppelten Vorteil. Denn sie senken nicht nur ihre Steuerlast, sondern profitieren gleichzeitig von der Aufwertung ihrer Geschäftsräume und dem damit verbundenen Prestigegewinn.

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Ferya Gülcan, Künstlername "Feryal" Kunstmalerin, Mitinhaberin Koozal Galerie & Möbel und Fotografin, Norbert Sachmann, Galerist, Christian Gülcan Mitinhaber Koozal Galerie & Möbel, (RZA) Kunstmaler und Betreiber diverser Kunstportale, schreiben hier Wissenswertes zur internationalen Kunst, Galerien, Maltechniken und Kunstgeschichte.

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